Pauschalreiserichtlinie

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer
Pauschalreise veranstaltet von:


Die Bergspechte Outdoor-Reisen und Alpinschule
Edi Koblmüller GmbH


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine
Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Die Bergspechte Outdoor-Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller
GmbH, Stifterstr. 22, AT-4020 Linz, trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.


Zudem verfügt das Unternehmen Die Bergspechte Outdoor-Reisen und Alpinschule
Edi Koblmüller GmbH, Stifterstr. 22 AT-4020 Linz, über die gesetzlich vorgeschriebene
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport
in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung
im Fall seiner Insolvenz.


Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU)
2015/2302, werden Ihnen unter folgendem Link: http://www.bergspechte.at zur Verfügung
gestellt.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302


Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße
Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro
in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen
Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere
Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
(zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag
ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor
Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises
übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn
sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat
der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden
Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,
wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme
des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und
unter Umständen auf eine Entschädigung.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise
nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem
Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden
und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht
werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
Schwierigkeiten befindet.


Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten
– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz
des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers
nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil
der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.


Die Bergspechte Outdoor-Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller
GmbH, Stifterstr. 22, AT-4020 Linz hat eine Insolvenzabsicherung über
eine Bankgarantie der Oberbank AG, Linz, mit der TVA Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstr. 9/8, 1030 Wien, abgeschlossen
(Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums: ehemals Nr. 2002/0057; neu: GISA-Zahl 15072337)


Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen
aufgrund der Insolvenz von Die Bergspechte Outdoor-Reisen und
Alpinschule Edi Koblmüller GmbH, Stifterstr. 22, AT-4020 Linz verweigert
werden.


Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht
umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de